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01.06.2010
Eine kritische Auseinander-
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Aktuelle Informationen


25. Februar 2008
Zusammenarbeit der Personalräte ist wichtig

Die Rechte der Beschäftigten sichern

Am 08. und 09. April finden in den niedersächsischen Schulen die Personalratswahlen statt. Im Mai dieses Jahres endet die Amtszeit der vier Schulbezirkspersonalräte in Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Osnabrück, sowie des Schulhauptpersonalrates, und der Personalräte an den Schulen. Damit ist es Zeit, einige Schlaglichter auf die zurückliegende Arbeit der Personalvertretungen und deren Bedingungen zu werfen.

Die so genannte Schulverwaltungsreform und die Einführung der „Eigenverantwortlichen Schule“ haben alle Kolleginnen und Kollegen über die schon hohen Anforderungen im Unterrichtsalltag hinaus belastet.

Vergleichsarbeiten, zentrale Abschlussprüfungen. die Einführung der Kerncurricula, Schulvorstand, Schulprogramm, Schulinspektion, Schulzeitverkürzung sind nur einige Beispiele dafür durch welche Mühle Kolleginnen und Kollegen gedreht worden sind.
Die Unterrichtsversorgung ist mangelhaft. Es werden Aufgaben durch die Landesregierung auf die Schulen übertragen, ohne entsprechende Ressourcen bereit zu stellen.

Kolleginnen und Kollegen sind an ihre Belastungsgrenze gestoßen und bei etlichen ist diese schon überschritten. Anfragen zu vorzeitigem Ruhestand, zu Kuren und Sanatoriumsaufenthalten, vorübergehend herabgesetzter Dienstfähigkeit, zu amtsärztlichen Untersuchungen – das waren Themen, mit denen sich die Schulbezirkspersonalräte zunehmend auseinandersetzen mussten. Über die Information und die Unterstützung durch die Mitglieder der Personalvertretungen konnten die Interessen dieser größer werdenden Gruppe durchgesetzt werden.

Anträge der Landesschulbehörde auf Verlängerung der Seminarausbildung oder auf Verlängerung der Probezeit mussten von den Schulbezirkspersonalräten wesentlich häufiger als in den Vorjahren bearbeitet werden. Der Druck auf Referendarinnen und Referendare ist gestiegen. Die Ausbildungszeit ist zu kurz, die Zahl der Seminarplätze zu gering. Hunderte von Bewerberinnen und Bewerbern werden in jedem Jahr in Niedersachsen abgewiesen. Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger werden mit bis zu 29 Stunden Unterrichtsverpflichtung in einer sich im Umbruch befindenden Schule belastet.

Dabei ist das Land Niedersachsen gefordert, den LehrerInnenberuf so attraktiv zu gestalten, dass genügend Bewerberinnen und Bewerber für den Schuldienst in Niedersachsen zur Verfügung stehen. Schulen, Schulpersonalräte weisen immer häufige auf ihre prekäre Unterrichtssituation hin. Es gibt große Probleme, kurzfristig Vertretungslehrkräfte und ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer für bestimmte Fächer und Regionen zu finden. Die Reaktion des Landes Niedersachsen: Es stellt zu wesentlich schlechteren Bedingungen als andere Bundesländer ein.

Eingruppierung und Einstufung nach dem neuen Tarifvertrag TV-L waren neue Beratungsschwerpunkte. In etlichen Fällen mussten sich die Schulbezirkspersonalräte und Schulhauptpersonalrat mit der Landesschulbehörde und dem Kultusministerium auseinandersetzen, um eine bessere Eingruppierung oder Einstufung zu erreichen.

1400 Euro netto bei Einstellung auf Angestelltenbasis sind wohl kaum ein Grund, eine Stelle in Niedersachsen anzunehmen.
Alle Beschäftigten sind materiell erheblich schlechter gestellt worden. Nicht nur, dass das Reallohnniveau durch Streichung von Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie durch ausbleibende Lohn- und Gehaltserhöhungen stark gesunken ist – das Land Niedersachsen stellt zunehmend auf Zwangsteilzeitarbeitsplätze bei schlechter Bezahlung ein.

Die vielen Nachfragen der Schulen zur Unterrichtsversorgung zeigen, dass sich die Landesregierung auf einer Gratwanderung befindet. In einer solchen Situation das Einstellungsgeschäft auf die Schulen zu übertragen birgt hohe Risiken. Eine nach Regionen ausgewogene Unterrichtsversorgung, eine gleichmäßige Versorgung mit Mangelfächern, schnelle Vertretungen bei längerfristigen Erkrankungen durch Vertretungslehrkräfte sind dezentral durch die Schulen nicht umzusetzen. Dazu ist eine zentral steuernde Behörde mit einem Personalrat nötig, der direkt an den Verfahren beteiligt ist und den Personalräten der Schulen Informationen, Hinweise und Hilfestellungen geben kann.

Die Landesregierung hat die Absicht, die von ihr verursachten Probleme durch die Anordnung von Mehrarbeit und Arbeitsverdichtung auf dem Rücken der Beschäftigten auszutragen. Es ist angesichts der Belastungen am Arbeitsplatz die Aufgabe der Personalräte, die Interessen der Beschäftigten auf angemessene Arbeitsbedingungen und die Einhaltung der zu ihren Gunsten bestehenden Regelungen zusammen mit den Gewerkschaften durchzusetzen.

Dazu bedarf es auch einer starken übergeordneten Personalvertretung. Der Beratungsbedarf der Schulen, der Personalvertretungen und der einzelnen Beschäftigten ist so groß wie nie zuvor.
Für die große Anzahl der kleineren Schulen werden die mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen auf der Ebene des SBPR verbleiben.
Die Beschäftigten und die Personalräte an allen niedersächsischen Schulen brauchen auch weiterhin Beratung und Information. Die Zusammenarbeit mit dem Schulbezirkspersonalrat und der Schulpersonalräte untereinander verhindert die Isolation des einzelnen Schulpersonalrates, der einzelnen Schule, der einzelnen Kollegin, des einzelnen Kollegen.

Die 4 Schulbezirkspersonalräte in Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Osnabrück werden auch weiterhin die Kolleginnen und Kollegen in der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen und die Beteiligungsrechte der Schulpersonalräte sichern.

Guter Rat durch gute Personalräte. Deshalb am 08. / 09. April GEW wählen.





   
   
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