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Lehrerarbeitszeitkonto

 

22. April 2008
Der SHPR zum Entwurf einer Verordnung zur Arbeitszeitverordnung

Regierung Wulff muss Zusagen einhalten


Der Schulhauptpersonalrat fordert die Landesregierung auf, die beschlossenen Änderungen zur Rückzahlung des Arbeitszeitkontos umgehend zurückzunehmen(ArbZVO-Lehr, § 5 Abs.3 bis 5). Der Schulhauptpersonalrat lehnt die generelle Änderung der Modalitäten der Rückzahlung (Abs. 3) genauso ab wie das Angebot, im Einzelfall auf Antrag individuelle Regelungen zuzulassen (Abs. 4).

Die Landesregierung hat den Lehrerinnen und Lehrern verbindlich zugesagt, dass die unfreiwillig zu erteilenden Mehrarbeitsstunden spätestens nach zehn Jahren zurückgezahlt werden. Die Lehrerinnen und Lehrer sind empört darüber, dass die angesammelten Mehrarbeitsstunden gemäß vorliegender Verordnung erst kurz vor der Pensionierung zurückerstattet werden sollen. Eine 44-jährige Hauptschullehrerin müsste auf die Rückzahlung der Stunden beispielsweise über zwanzig Jahre warten.

Die Lehrerinnen und Lehrer haben dem Land Niedersachsen in einer schwierigen Personalsituation „über den Berg“ geholfen. Sie haben dem Land einen unverzinsten Kredit in Höhe von ca. 830 Millionen gegeben. Die Lehrerinnen und Lehrer haben den Teil ihrer Abmachung eingehalten.

Die Landesregierung muss ihre Zusagen desgleichen einhalten. Ein Wortbruch der Landesregierung wird das Vertrauen der Lehrkräfte in ihre Politik nachhaltig beschädigen.

Die Behauptung, Landesregierung und Kultusminister hätten die Entwicklung der Personalsituation nicht absehen können, ist eine Bankrotterklärung der politisch Verantwortlichen. Seit zehn Jahren ist bekannt, dass in diesem Jahr die generelle Rückzahlungsphase beginnt.

Der Schulhauptpersonalrat, die Gewerkschaften und die Verbände haben den bisherigen Kultusminister und seinen Staatssekretär mehrfach auf das Problem deutlich angesprochen. Die exakten Zahlen liegen dem Ministerium vor. Die politische Spitze des MK hat das Problem aus Unfähigkeit oder bewusst verschleppt.

So oder so, die Lehrerinnen und Lehrer sind nicht bereit, für Versäumnisse, die sie nicht zu
verantworten haben, geradezustehen. Der Schulhauptpersonalrat kritisiert scharf die Art und Weise, wie Frau Ministerin Heister- Neumann versucht, die geplanten Änderungen durchzusetzen. Anstatt zuerst ein Gespräch mit den Betroffenen in der Sache zu suchen, droht die Ministerin mit einer generellen Erhöhung der Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer, nachdem Gewerkschaften und Verbände ihre Ablehnung deutlich gemacht haben.
Die Behauptung der Ministerin, sie habe bereits vor der Befassung des Kabinetts die Interessenvertretungen der Lehrerinnen und Lehrer einbezogen, ist irreführend (Brief der Ministerin an die niedersächsischen Lehrerinnen und Lehrern vom 16. April 2008). Den Interessenvertretern wurde bei dem Treffen nur mitgeteilt, dass die Regierung die Verordnung ändern wird.

Der Schulhauptpersonalrat fordert:

  • Wie in der geltenden Verordnung festgelegt, ist jeder Lehrkraft die Rückerstattung der geleisteten Mehrarbeitsstunden verbindlich zuzusichern.
  • Jede Lehrkraft kann frei wählen, ob sie die auf dem Arbeitszeitkonto gesammelten Mehrarbeitsstunden entsprechend.





   
   
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