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Lehrerarbeitszeitkonto
22.
April 2008 Arbeitszeitkonto ohne Tricks zurückzahlen!
Gemeinsam demonstrieren - unsere Rechte sichern Am 8. Mai will Kultusministerin Heister-Neumann hören, was die Lehrerschaft über den Beschluss der Landesregierung denkt, den Ausgleich des Lehrerarbeitszeitkontos bis ins letzte Halbjahr vor der Pension zu verschieben – also um 10, 20, 30 oder 35 Jahre. Das soll der „Regelfall“ sein. Am 8. Mai hat die Ministerin die Gewerkschaft und die Lehrerverbände zur Anhörung eingeladen. Nehmen wir die Einladung an, sagen wir der Regierung laut und deutlich unsere Meinung! Vorsicht: Trickschaltung! Wulff spricht davon, dass jede Lehrkraft jederzeit einen Antrag auf Rückzahlung stellen könne – als Vertrauensschutz. Das ist nichts anderes als die Ausnahmeregelung aus dem Kabinettsbeschluss. Demnach kann die Schulbehörde ein bestimmtes Kontingent an Ausnahmen genehmigen. Der Regelfall soll aber die Verschiebung bis zum Eintritt in den Ruhestand sein. Nachhilfestunde zur Anhörung 8. Mai Hannover
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