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Archiv
„Inhalt und praktische Handhabung des im Niedersächsischen
Beamtengesetz vorgesehenen Rechts der Spitzenorganisationen auf Beteiligung
bei der Vorbereitung allgemeiner Regelungen der beamtenrechtlichen
Verhältnisse genügen den heutigen Vorstellungen von einer
verantwortlichen Teilnahme der Gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen
an der Mitgestaltung der Beschäftigungsbedingungen der Beamten
nicht mehr. Deswegen fordern der niedersächsische dbb und der
niedersächsische DGB eine Erweiterung des Beteiligungsrechtes“,
erklärten DGB Bezirksvorsitzender Hartmut Tölle und dbb-Landesbundvorsitzender
Friedhelm Schäfer am heutigen Tag anlässlich der Übermittlung
ihrer gemeinsamen Forderung nach Stärkung der Beteiligungsrechte
der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften im Beamtenbereich des
Landes Niedersachsen an den Niedersächsischen Ministerpräsidenten
Wulff.
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