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31. Oktober 2006
Pressemeldung

DGB-Bezirk Niedersachsen-Bremen-Sachsen-Anhalt und niedersächsischer dbb fordern Stärkung der Beteiligungsrechte im Beamtenbereich

„Inhalt und praktische Handhabung des im Niedersächsischen Beamtengesetz vorgesehenen Rechts der Spitzenorganisationen auf Beteiligung bei der Vorbereitung allgemeiner Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse genügen den heutigen Vorstellungen von einer verantwortlichen Teilnahme der Gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen an der Mitgestaltung der Beschäftigungsbedingungen der Beamten nicht mehr. Deswegen fordern der niedersächsische dbb und der niedersächsische DGB eine Erweiterung des Beteiligungsrechtes“, erklärten DGB Bezirksvorsitzender Hartmut Tölle und dbb-Landesbundvorsitzender Friedhelm Schäfer am heutigen Tag anlässlich der Übermittlung ihrer gemeinsamen Forderung nach Stärkung der Beteiligungsrechte der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften im Beamtenbereich des Landes Niedersachsen an den Niedersächsischen Ministerpräsidenten Wulff.

Hintergrund dieser Forderung ist, dass mit Abschluss der Föderalismusreform die Entscheidung gefallen ist, dass die Zuständigkeit für die Gesetzgebung im Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrecht für den Landes- und Kommunalbereich vom Bund zum jeweiligen Land wechselt. „Über diese Thematik würden wir gerne mit der Landesregierung in ein Gespräch eintreten“, so Schäfer und Tölle weiter. „Wir fordern Eckpunkte, die in einem Gespräch zwischen DGB, dbb und Landesregierung erörtert werden sollten“, so Schäfer und Tölle abschließend.

Pressemeldung ist hier als Download .pdf Datei verfügbar

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