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22. Juni 2006
Novelle zum Schulgesetz zielt unverändert ab auf Direktorialverfassung

GEW: Beschlüsse von CDU und FDP zum Schulvorstand bedeuten keinen Kurswechsel



Die von CDU und FDP beschlossenen Änderungen einzelner Paragraphen des Schulgesetzentwurfs der Landesregierung bedeuten aus Sicht der GEW keine Abkehr von der grundsätzlich angestrebten Weichenstellung.
CDU und FDP setzten unverändert auf einen Übergang von der bisherigen Kollegialverfassung mit starker Gesamtkonferenz zu einer Direktorialverfassung, die den Schulleitungen bis auf wenige Ausnahmen alleinige Entscheidungskompetenz in wesentlichen Angelegenheiten übertrage und zugleich die gesamte Verantwortung für das Gelingen von Schule aufbürde, erklärte ein Sprecher der GEW.
Mit der Einrichtung eines Schulvorstands werde zwar auf Forderungen von Eltern nach mehr Mitbestimmung eingegangen, aber auch für dieses Gremium gelte, dass die Schulleitung letztlich entscheide.

Die Novelle solle vor allem dafür sorgen, dass Schulen künftig wie andere Betriebe auch organisiert und geführt würden, weil Wirtschaftsförmigkeit inzwischen als Wert an sich gelte.
Im Sinne der Schülerinnen und Schüler gelingende Pädagogik bleibe aber auf die verantwortliche Mitwirkung und Mitbestimmung der Betroffenen angewiesen. Mit den sonstigen restriktiven, gängelnden Vorgaben der sogenannten Output-Steuerung und der angestrebten Hierarchisierung werde den Schulen und auch den Schulleitungen ein Bärendienst erwiesen.

Die GEW bekräftigt ihre Forderung nach einer demokratischen Schule, die bei landesweit einheitlich geregelten Rahmenbedingungen und mit demokratischer Binnenstruktur mehr pädagogische Selbständigkeit verwirklichen kann.
Es sei falsch die Gesamtkonferenz durch die Einrichtung eines Schulvorstands weiter zu schwächen. Die dort vorgesehenen Mitbestimmungsmöglichkeiten für Eltern seien im Rahmen einer besonderen Ordnung in Gesamtkonferenzen schon heute längst möglich.
Nach den Vorstellungen der GEW ist eine starke Gesamtkonferenz der richtige Ort für eine gestärkte Mitbestimmung der Eltern und der Schülerinnen und Schüler.

 



   
   
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