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05. Dezember 2006
Qualität der Kinder- und Jugendhilfe darf nicht von kommunaler Kassenlage abhängen!

GEW fordert Erhalt des Landesjugendamtes und des Landesjugendhilfeausschusses

Die GEW Niedersachsen lehnt die von der Landesregierung im Dezemberplenum des Landtages per Artikelgesetz zum Haushaltsbegleitgesetz 2007 angestrebte Auflösung des Niedersächsischen Landesjugendamtes und des Landesjugendhilfeausschusses entschieden ab. Diese zerstört die Einheit der Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen und verstärkt in den kreisfreien Städten und Landkreisen deren Ausgestaltung nach Kassenlage. Dadurch wird die Ungleichheit der Lebenschancen von Kindern, Jugendlichen und Familien befördert.

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz ist vom Bundesgesetzgeber im Sozialgesetzbuch VIII als Leistungsgesetz aufgenommen worden, um die Herstellung einheitlicher Lebensverhältnisse in Deutschland zu gewährleisten. Dem Landesjugendamt kommt eine wichtige, die örtliche Ebene ergänzende und die Verschiedenheit der örtlichen Verhältnisse ausgleichende Funktion zu. Der Landesjugendhilfeausschuss ist überaus bedeutsam für die Mitbestimmung der Betroffenen und der Träger auf Landesebene.

Die GEW sieht sich in ihrer Einschätzung bestätigt, dass die Föderalismusreform von den Bundesländern dazu genutzt werden kann, sich von der Herstellung einheitlicher Lebensverhältnisse zu verabschieden. Niedersachsen spielt hierbei offenbar eine Vorreiterrolle.

Die geplante Abschaffung von Landesjugendamt und Landesjugendhilfeausschuss im Eilverfahren macht auch deutlich, dass die von der Landesregierung geforderte Stärkung der Eigenverantwortung und der Bürgergesellschaft kaum mehr als eine leere Floskel ist.

 



   
   
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