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Lehrerarbeitszeitkonto
21.
April 2008 Vorbereitungen für Demonstration zur Anhörung am 8. Mai auf Hochtouren Der GEW-Landesvorsitzende Eberhard Brandt begrüßt den Dringlichkeitsantrag des FDP-Parteitages vom 19. April in Osnabrück. Lehrerinnen und Lehrer müssen danach ihren Rechtsanspruch behalten, ihre angesparten Arbeitszeitguthaben wie geplant einzulösen. Der FDP-Landesvorsitzende Rösler forderte, dass es „Vertrauensschutz“ geben muss. Rösler regte an, dass denjenigen Lehrkräften „Anreizmodelle wie zum Beispiel Verzinsung oder Teilauszahlung“ gewährt werden sollten, die ihre Ansprüche später, z.B. am Ende ihrer Berufslaufbahn geltend machen. Genau dies hatte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft der Kultusministerin vorgeschlagen. Über die Ausgestaltung müsse ernsthaft verhandelt werden. „Die Kultusministerin zeigt sich bislang noch beinhart“, konstatiert GEW-Vorsitzender Eberhard Brandt. So habe Frau Heister-Neumann im Gespräch am 17. April noch darauf bestanden, dass die Verschiebung des Ausgleichs für die Überstunden auf das Halbjahr vor Eintritt in den Ruhestand der „Regelfall“ bleiben solle. Wer eine Ausnahme in Anspruch nehmen wolle, müsse persönliche Gründe gegenüber der Schulbehörde darlegen, die ein bestimmtes Kontingent für Ausnahmen genehmigen könne. Aus den vorausgegangenen Gesprächen am 14. April hatte sie lediglich die Schlussfolgerung gezogen, die Ausnahmeregelung „großzügiger“ zu definieren. Sie hatte die zuvor vorgesehene Einschränkung gestrichen, dass Ausnahmen ausschließlich von über 55-Jährigen beantragt werden dürfen. Mittlerweile war der Juristin Heister-Neumann deutlich geworden, dass die von ihr entworfene Änderung der Arbeitszeitverordnung gegenüber Klagen wohl keinen Bestand haben würde. Der Grundsatz des Vertrauensschutzes würde verletzt. Nach Einschätzung der GEW gilt dies auch für den aktuellen Entwurf zur Änderung der Arbeitszeitordnung. Eberhard Brandt appelliert an die GEW-Mitglieder, am Donnerstag, den 8. Mai zur Anhörung der Arbeitszeitordnung nach Hannover zu kommen, um der Kultusministerin deutlich zu machen, dass sich die Lehrerinnen und Lehrer ihre erworbenen Rechte nicht nehmen lassen. Die GEW zeigt Verständnis dafür, dass viele Kolleginnen und Kollegen beabsichtigen, zwei ihrer unentgeltlich geleisteten Überstunden an diesem Tage einzulösen. „Wenn die Ministerin die Verschiebung des Ausgleichs um viele Jahre für zulässig hält, warum sollten da die Betroffenen nicht das Recht haben, sie zu holen, wenn es in ihrem persönlichen Interesse ist?“ fragt der GEW-Chef.
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