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01.06.2010
Eine kritische Auseinander-
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Archiv

08. November 2006
Aktuelle Information

Kritik von allen Seiten – zusätzliche Belastung der Schulen – ungerechtes Verfahren

Die Schulbezirkspersonalräte bei den Abteilungen der Landesschulbehörde Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Osnabrück haben in ersten Stellungnahmen die Übertragung des dienstrechtlichen Befugnisses der Einstellung von Vertretungslehrkräften auf die allgemein bildenden Schulen abgelehnt. Auch in der Landesschulbehörde und in deren Abteilungen ist fast ausnahmslos Kritik zu vernehmen.

Schon jetzt sind Schulleitungen und Lehrkräfte schon jetzt übermäßig belastet sind. Zusätzliche Verwaltungsarbeit ist besonders in den vielen kleinen Schulen nicht zu bewältigen. Für die Schulen entsteht ein zusätzlicher Arbeitsaufwand auf Kosten der pädagogischen Arbeit.
Das bisherige Einstellungsverfahren von Vertretungslehrkräften hat gezeigt, dass eine Auswahl nach Eignung, Leistung und Befähigung nur durch Kenntnis der gesamten Bewerberlage, der Einsatzorte und Einsatzdauer gewährleistet ist. Nur so kann sichergestellt werden, dass den einzelnen Personalentscheidungen vergleichbare Kriterien zugrunde liegen. Nur so kann eine Benachteiligung von Bewerberinnen und Bewerbern ausgeschlossen werden. Die dafür notwendigen Voraussetzungen kann eine einzelne Schule nicht erfüllen.
Die Umsetzung der Regelungen nach SR2Y BAT (die vorrangige Beschäftigung von Lehrkräften mit Vorverträgen) ist nach der Übertragung der dienstrechtlichen Befugnis der Einstellung von Vertretungslehrkräften auf die Schulen in Frage gestellt. Die Berücksichtigung von Vorverträgen und der Vertragszeiten bei der Feststellung von 36 Monaten Beschäftigungszeit kann nur durch eine übergeordnete Behörde geleistet werden. Damit ist die einzelne Schule eindeutig überfordert. Die geplante Übertragung der dienstrechtlichen Befugnis Einstellung von Vertretungslehrkräften wird weder den Interessen der Schulen noch dem der Bewerberinnen und Bewerber gerecht.

Durch das Fehlen umfassender Informationen und den zeitlichen Druck besteht die Gefahr, dass Schulleitungen im Zugriffsverfahren aus dem unmittelbaren Umfeld der Schule Personal einstellen, das nur unzureichend qualifiziert ist. Dagegen werden qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber aufgrund fehlender Informationen nicht berücksichtigt. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass Schulleitungen fehlerhafte und damit anfechtbare Entscheidungen treffen. In der Regel können Schulleitungen auch nicht über die dienst- und arbeitsrechtlichen Kenntnisse verfügen, die etwaige Regressansprüche vermeiden helfen.

Die Beteiligung der Personalräte kann nur durch die Zusammenarbeit zwischen schulischer Ebene und der Ebene der Mittelinstanz erfolgen. Den Entscheidungen der Personalvertretungen müssen rechtzeitige und umfassende Informationen zugrunde liegen, damit der Sinn des Personalvertretungsgesetzes erfüllt ist.. Ebenso muss die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung und der Frauenbeauftragten gesichert sein.

 



   
   
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