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Archiv 08.
November 2006 Die Schulbezirkspersonalräte bei den Abteilungen der Landesschulbehörde Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Osnabrück haben in ersten Stellungnahmen die Übertragung des dienstrechtlichen Befugnisses der Einstellung von Vertretungslehrkräften auf die allgemein bildenden Schulen abgelehnt. Auch in der Landesschulbehörde und in deren Abteilungen ist fast ausnahmslos Kritik zu vernehmen. Schon jetzt sind Schulleitungen und Lehrkräfte schon jetzt übermäßig
belastet sind. Zusätzliche Verwaltungsarbeit ist besonders in
den vielen kleinen Schulen nicht zu bewältigen. Für die
Schulen entsteht ein zusätzlicher Arbeitsaufwand auf Kosten
der pädagogischen Arbeit. Durch das Fehlen umfassender Informationen und den zeitlichen Druck besteht die Gefahr, dass Schulleitungen im Zugriffsverfahren aus dem unmittelbaren Umfeld der Schule Personal einstellen, das nur unzureichend qualifiziert ist. Dagegen werden qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber aufgrund fehlender Informationen nicht berücksichtigt. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass Schulleitungen fehlerhafte und damit anfechtbare Entscheidungen treffen. In der Regel können Schulleitungen auch nicht über die dienst- und arbeitsrechtlichen Kenntnisse verfügen, die etwaige Regressansprüche vermeiden helfen. Die Beteiligung der Personalräte kann nur durch die Zusammenarbeit zwischen schulischer Ebene und der Ebene der Mittelinstanz erfolgen. Den Entscheidungen der Personalvertretungen müssen rechtzeitige und umfassende Informationen zugrunde liegen, damit der Sinn des Personalvertretungsgesetzes erfüllt ist.. Ebenso muss die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung und der Frauenbeauftragten gesichert sein.
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