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Lehrerarbeitszeitkonto
Zurück zur Rubrik Arbeitszeitkonto GEW Niedersachsen - Landesrechtsstelle
GEW gewährt Rechtsschutz
GEW prüft rechtliche Schritte Die Landesregierung hat beschlossen, die im kommenden Schuljahr anstehende Rückerstattung des Arbeitszeitkontos auf das letzte Halbjahr vor der Pension zu verschieben. Dies stellt aus Sicht der GEW einen nicht hinzunehmenden Vertrauensbruch da. Aus Sicht der GEW greift die neue Regelung in bestehende und teilweise bereits abgeschlossene Tatbestände der Vergangenheit ein und knüpft eine neue Rechtsfolge hieran an. Insoweit liegt nach Aussage der von uns beauftragten Juristen eine so genannte unrechte Rückwirkung vor. Eine solche Rückwirkung ist bei Gesetzen zwar grundsätzlich zulässig, jedoch darf sie nur in Abwägung der betroffenen Interessen erfolgen. So ist eine Rückwirkung regelmäßig dann problematisch, wenn das schutzwürdige Vertrauen auf den bisherigen Rechtszustand auf Seiten der Betroffenen überwiegt.mehr
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