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Seit Januar Studierende beitrags-
frei Mitglied in der GEW


Lehrerarbeitszeitkonto • FAQ

Bisher eingegangene Unter- schriften der Aktion Vergleichs- arbeiten:


14.06.2010
Neu im Mitgliederbereich: Kurzgefasst Juni 2010

01.06.2010
IGS Waldschule Egels fordert
bessere Lehr- und Lernbe-
dingungen


01.06.2010
Eine kritische Auseinander-
setzung mit den Vergleichstests


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Aktuelles
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Lehrerarbeitszeitkonto



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GEW Niedersachsen - Landesrechtsstelle
Tel.: 0511/33804-27 oder 22
Fax: 0511/33803-21
E-Mail:



22. April 2008

Klagen gegen die beabsichtige Neuregelung der ArbZVO-Lehr

GEW gewährt Rechtsschutz


Gem. § 5 Abs. 1 ArbZVO-Lehr sind die beamteten voll- und teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte verpflichtet, längstens für 10 Schuljahre wöchentlich zusätzliche Unterrichtsstunden zu erteilen. Die Anzahl der zusätzlichen Stunden richtet sich nach der Schulform und den jeweiligen Schuljahren. Nach § 5 Abs. 3 ArbZVO-Lehr werden diese zusätzlichen Stunden unmittelbar nach 10 Jahren, spätestens aber ab dem Schuljahr 2009/2010 bzw. 2011/2012 (Gymnasien) ausgeglichen.


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22. April 2008

Lehrerarbeitszeitkonto

GEW prüft rechtliche Schritte

Die Landesregierung hat beschlossen, die im kommenden Schuljahr anstehende Rückerstattung des Arbeitszeitkontos auf das letzte Halbjahr vor der Pension zu verschieben.

Dies stellt aus Sicht der GEW einen nicht hinzunehmenden Vertrauensbruch da.

Aus Sicht der GEW greift die neue Regelung in bestehende und teilweise bereits abgeschlossene Tatbestände der Vergangenheit ein und knüpft eine neue Rechtsfolge hieran an. Insoweit liegt nach Aussage der von uns beauftragten Juristen eine so genannte unrechte Rückwirkung vor. Eine solche Rückwirkung ist bei Gesetzen zwar grundsätzlich zulässig, jedoch darf sie nur in Abwägung der betroffenen Interessen erfolgen. So ist eine Rückwirkung regelmäßig dann problematisch, wenn das schutzwürdige Vertrauen auf den bisherigen Rechtszustand auf Seiten der Betroffenen überwiegt.


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GEW Bezirksverband Weser-Ems  •  Bahnhofsplatz 8   •   26122 Oldenburg   •   Tel. 0441 - 240-13   •   Fax 0441 - 2488004