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Lehrerarbeitszeitkonto • FAQ

Bisher eingegangene Unter- schriften der Aktion Vergleichs- arbeiten:


14.06.2010
Neu im Mitgliederbereich: Kurzgefasst Juni 2010

01.06.2010
IGS Waldschule Egels fordert
bessere Lehr- und Lernbe-
dingungen


01.06.2010
Eine kritische Auseinander-
setzung mit den Vergleichstests


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Lehrerarbeitszeitkonto

 

20. April 2008
Am 17.04.08 hat die schulpolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion, Ina Korter, folgende kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung an die Landesregierung gerichtet:


Ausgleich der Lehrer-Arbeitszeitkonten -
Wortbruch der Landesregierung?

Zum Schuljahr 1998/99 hat die damals von der SPD geführte Landesregierung verpflichtende Arbeitszeitkonten für die Lehrkräfte an den niedersächsischen Schulen eingeführt, um die damals noch deutlich steigenden Schülerzahlen bewältigen zu können, ohne dafür zusätzliche Lehrerstellen zu schaffen. Vollbeschäftigte und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte wurden verpflichtet, bis zum Ende des Schulhalbjahres, in dem sie das 50. Lebensjahr vollenden, längstens jedoch für zehn Schuljahr unentgeltlich ein bis zwei zusätzliche Unterrichtsstunden pro Woche zu erteilen. Diese Mehrarbeit endet an den Grundschulen, den Hauptschulen, den Realschulen, den Förderschulen und den Gesamtschulen mit dem Beginn des Schuljahres 2008/09, an den Gymnasien zum Schuljahr 2010/11 und an den berufsbildenden Schulen zum Schuljahr 2012/13.

In der Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (ArbZVO-Lehr) in der Fassung vom 2.8.2004 (Nds.GVBl. Nr.22/2004 S.302; SVBl. 9/2004 S.401), geändert durch VO v. 15.11.2004 (Nds.GVBl. Nr.33/2004 S.457) ist festgelegt, dass die zusätzlich erteilten Unterrichtsstunden nach einer zehn Jahre umfassenden Ansparphase vom Beginn des darauf folgenden Schuljahres an in einem der Ansparphase entsprechendem Zeitraum ausgeglichen werden. Dieser Ausgleich beginnt – nach Schulformen gestaffelt – vom Schuljahr 2008/09 an. Für Lehrkräfte, die bereits früher das 55. Lebensjahr vollendet haben, hat der Ausgleich bereits ab dem Schuljahr 2004/05 begonnen.

Am 15. April 2008 hat die Landesregierung nun einen Anhörungsentwurf für eine Änderung der Arbeitszeitverordnung beschlossen, demzufolge die unentgeltliche Mehrarbeit in der Regel erst unmittelbar vor der Pensionierung im Block ausgeglichen werden soll. Junge Lehrkräfte müssten demnach noch mehrere Jahrzehnte auf den Ausgleich der Mehrarbeit warten. Bei vielen Lehrkräften, die sich auf die Entlastung ab dem kommenden Schuljahr eingestellt hatten, hat die Absicht der Landesregierung zu Wut und Enttäuschung geführt.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie viele Unterrichtsstunden und rechnerisch wie viele Lehrerstellen würden in den Niedersächsischen Schulen nach der derzeit geltenden Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte jeweils zum Schuljahr 2008/09 und zu den darauf folgenden Schuljahren
    a) durch den Entfall der bisherigen Mehrarbeitsstunden und
    b) durch den Ausgleich der bisherigen Mehrarbeit
    entfallen, differenziert nach den verschiedenen Schulformen?

  2. Welchen Geldwert hat die im Rahmen des verpflichtenden Arbeitszeitkontos geleistete Mehrarbeit der Lehrkräfte?

  3. Ist die Landesregierung bereit zuzusichern, dass sie alle Anträge von Lehrkräften, die Mehrarbeit entsprechend den bisher geltenden Regeln auszugleichen, bewilligen wird, und von welchen Bedingungen will sie anderenfalls eine Bewilligung abhängig machen?

 

   
   
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