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11. Januar 2007
GEW zu Busemanns Ankündigung von Erlassen zur Eigenverantwortlichen Schule


Mehr pädagogischer Gestaltungsraum?

Kultusminister Busemann hat heute Erlasse in die Anhörung gegeben, die Schulen mehr pädagogischen Gestaltungsraum geben sollen. Die GEW hatte in der Vergangenheit kritisiert, dass Busemann zwar alle möglichen Aufgaben auf die Schulen überträgt und Kontrollen einführt, dass aber von mehr Freiheiten nichts zu spüren ist. „Man kann den Eindruck bekommen, Busemann sei auf unsere Kritik eingegangen“, kommentierte der GEW-Landesvorsitzende Eberhard Brandt, „tatsächlich besteht aber die Gefahr, dass Bestimmungen aufgehoben werden, die für Schülerinnen und Schüler und Pädagoginnen und Pädagogen Schutz bieten und die Qualität von Schulen definieren.“

Einige der aufgehobenen Erlasse sind tatsächlich entbehrlich oder ihre Inhalte sind durch andere Bestimmungen ohnehin geregelt. Mehr Freiraum für Schulen entsteht durch ihre Aufhebung also nicht. Allerdings wirft die vorgelegte Liste von Erlassen, die aufgehoben oder in die Entscheidung der Schulen gestellt werden, erhebliche Fragen auf. Sind mit der Aufhebung Schutzvorschriften für Schülerinnen und Schüler ungültig (Hausaufgaben, Klassenarbeiten, Förderung bei besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben und Rechnen)? Wird die Qualität von Ganztagsschulen und des Einsatzes der pädagogischen Mitarbeiter abgebaut? Wie soll die Zuweisung von Lehrerstunden an Schulen, wie die Arbeit von Schulpsychologen und Beratungslehrkräften erfolgen?

Über die Inhalte einiger Erlasse soll künftig in den Schulen entschieden werden. Da diese Erlasse nicht in den Aufgabenkatalog der Gesamtkonferenzen und Schulvorstände fallen, ist hierfür allein der Schulleiter oder die Schulleiterin zuständig. Dieses Vorgehen bestätigt die Kritik der GEW an der autoritären Schulverfassung, die das neue Schulgesetz vorgibt.

Kultusminister Busemann hat angekündigt, dass die Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse auf die Schulleiterinnen und Schulleiter in einer Anhörung recht offen mit den Betroffenen beraten werden soll. „Will sich der Minister nicht länger den Appellen vieler Schulleiterinnen und Schulleiter verschließen, sie nicht mit noch mehr Verwaltungsarbeit sowie beamten- und arbeitsrechtlichen Problemen zu überladen? Sie benötigen ihre Arbeitszeit für die pädagogische Leitung der Schule.“, so GEW-Chef Brandt. Die Personalbewirtschaftung soll weiterhin von einer effektiv arbeitenden Schulbehörde wahrgenommen werden. Die sogenannten Feuerwehrlehrkräfte müssen wie bisher aus einem Budget der Schulbehörde finanziert und von dort auch zugewiesen werden. Auf der Ebene der Einzelschule kann nach den Erfahrungen der GEW die Vertretung von Krankheitsausfällen durch die befristete Einstellung junger Lehrerinnen und Lehrer nicht organisiert und finanziert werden.



   
   
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