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GEW kritisiert Gründung von kirchlicher Gesamtschule
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03. Februar 2010
Presseerklärung

GEW kritisiert Gründung von kirchlicher Gesamtschule Pewsum- Hinte

Jenseits der rechtlichen Vorgaben

„Das bisherige Verfahren der Gründung einer Gesamtschule in Pewsum-Hinte bewegt sich jenseits der rechtlichen Vorgaben“, stellte der Bezirksvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, GEW, Dieter Knutz, in Oldenburg fest.

Die GEW begrüße die Gründung von 20 weiteren Gesamtschulen in Niedersachsen. Aber so wie das Gründungsverfahren einer Gesamtschule in kirchlicher Trägerschaft als ersetzende Schule in Pewsum / Hinte gelaufen sei, gehe es nicht. Das Tagen hinter verschlossenen Türen, ohne die Information der Landesschulbehörde, der betroffenen Lehrkräfte und ohne die Beteiligung der zuständigen Personalvertretung stehe dem vorgesehenen Verfahren diametral entgegen.

Die Gründung einer Gesamtschule Pewsum / Hinte sei damit von Anfang von dem Verdacht überschattet, dass ohne Information der benachbarten Schulstandorte und der Gesamtschulinitiativen die Öffentlichkeit mit einem „Überraschungscoup“ überfahren werden sollte.

Man versuche, die von der Landesregierung festgesetzte unsinnige Mindestzügigkeit von 5 Klassen in einem Jahrgang zu unterlaufen. Dazu benutze man das Mittel der kirchlichen Trägerschaft. Mit negativen Folgen: Die Schülerinnen und Schüler pendeln zwischen 2 Standorten. Die Umsetzung eines geschlossenen Schulkonzeptes sei unter diesen Bedingungen kaum möglich.

„Der Zweck heiligt aber nicht die Mittel – auch nicht, wenn die Kirche involviert ist“, teilte Knutz mit. Schulen sollten als öffentliche, staatliche Einrichtungen ohne die Erhebung von Schulgeld und andere Barrieren offen für alle Schülerinnen und Schüler sein.
Die konfessionelle Bindung einer Gesamtschule stehe dem Grundgedanken einer Gesamtschule, unabhängig von Glauben und sozialer Herkunft der Schülerinnen und Schüler deren Unterschiedlichkeit zum Ausgangspunkt der pädagogischen Arbeit zu machen, entgegen.

Zudem entledige sich der Schulträger mit der Gründung einer Gesamtschule in privater Trägerschaft der Pflicht, in seinem Einzugsbereich ein Angebot öffentlicher Schulen vorzuhalten. Auch die Errichtung einer Schule an 2 Standorten dürfte einer rechtlichen Prüfung kaum standhalten. Der GEW-Vorsitzende: „Damit ist die Gründung einer privaten Gesamtschule nach Meinung der GEW rechtswidrig“,

Der Gründungsprozess einer Gesamtschule muss öffentlich, für die Menschen in der Region transparent sein und darf nicht hinter verschlossenen Türen erfolgen.

Für die GEW bieten weder das praktizierte Gründungsverfahren, an dessen Rechtmäßigkeit erhebliche Zweifel entstehen müssen, noch die private Trägerschaft eine akzeptable Alternative zu der Gründung staatlicher Gesamtschulen in Niedersachsen. Die GEW fordert die Landesregierung und das Kultusministerium auf, die Gründung von weiteren Gesamtschulen durch eine neue Verordnung zu ermöglichen, die wie in Hessen auch eine Dreizügigkeit in einem Jahrgang zulasse.





   
   
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